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Unsere Ausbildungen
Ihre Voraussetzungen
Ausbildungsmöglichkeiten in der Pflege in Deutschland
- Die einjährige Ausbildung zur Pflegehilfskraft. Die Voraussetzung dafür ist ein Schulabschluss auf dem Niveau des deutschen Grundschulabschlusses.
- Die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachkraft. Die Voraussetzung dafür ist ein Schulabschluss auf dem Niveau eines deutschen Realschulabschlusses. Durch ein Abitur im Heimatland wird dieses Niveau in den meisten Fällen erreicht.
- Das sogenannte Anerkennungsverfahren zur Pflegefachkraft mit verkürzter Dauer (z. B. halbjährig), wenn eine Ausbildung zur Krankenschwester oder Pflegefachkraft im Heimatland nachgewiesen werden kann und von deutschen Behörden anerkannt wird.
Erforderliche Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsschreiben mit Bewerbungsunterlagen. Danach laden wir Sie zum Onlinebewerbungsgespräch ein und besprechen das weitere Vorgehen.
- Passkopie wird per E-Mail an uns gesendet
- Schulabschlüsse im Original und deutscher Übersetzung mit Beglaubigung zusammen mit dem Antrag auf Gleichwertigkeitsbescheinigung.
Die Beglaubigung und die Übersetzung von angefertigten Kopien sollten bei die Deutschen Botschaft ausgeführt werden. Die beglaubigten Originalkopien müssen zusammen mit einem Antrag auf Gleichwertigkeitsbescheinigung (erhalten Sie von uns) per E-Mail an uns gesendet werden, und parallel per Post an das zuständige Ministerium in Deutschland geschickt werden (Adresse erhalten Sie von uns). - Lebenslauf mit beruflichem Werdegang wird ebenfalls per E-Mail an uns und parallel mit dem Antrag an das Ministerium per Post geschickt.
- beglaubigte und übersetzte Abschlüsse von besonderen Ausbildungen werden per E-Mail an uns gesendet
- Bestätigung von Deutschkenntnissen B2 oder ersatzweise B1 werden per E-Mail an uns gesendet
Wir veranlassen dann folgende Schritte:
- Beantragung der Gleichwertigkeitsbescheinigung
- Reservierung eines Schulplatzes für die Ausbildung
- Zusendung eines Ausbildungsvertrages an Sie zur Unterschrift
- Prüfung anhand der Abschlüsse ob ein Anerkennungsverfahren möglich ist
- Beantragung der Vorabzustimmung der Bundesanstalt für Arbeit
- Reservierung einer Unterkunft
Mit der Gleichwertigkeitsbescheinigung, der Vorabzustimmung, der Bestätigung des Schulplatzes können Sie dann ein Visum für die Einreise zum Zwecke der Ausbildung beantragen, und wenn diese Unterlagen vorhanden sind und bei Ihnen sonst nichts Nachteiliges vorliegt, werden Sie das Visum auch bekommen, da wir in Deutschland einen Mangel an Pflegefachkräften haben.
Unterkunft
dreijährige Ausbildung zur Pflegefachkraft
Anerkennungsverfahren zur Pflegefachkraft mit verkürzter Dauer
Wenn Sie bereits eine Pflegeausbildung in Ihrem Heimatland erfolgreich abgeschlossen haben, starten wir für Sie das Anerkennungsverfahren zur Pflegefachkraft mit verkürzter Dauer. Nach der erfolgreichen Beendigung des Anerkennungsverfahrens verfügen Sie anschließend über eine in Deutschland anerkannte Berufsausbildung.
einjährige Ausbildung zur Pflegehilfskraft
Schicken Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte ausschließlich per E-Mail.
Schicken Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte ausschließlich per E-Mail.
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Kontakt
Wir beraten Sie gern. Sprechen Sie uns telefonisch oder per E-Mail an. Wenn Sie sich in unserem Haus bewerben möchten, senden Sie uns bitte Ihre Bewerbungsunterlagen ausschließlich über unser Kontaktformular .
alster ausbildungscampus
Am Ring 12 -14
24558 Henstedt Ulzburg
Telefon: 04193-76555
Telefax: 04193-77803
Mail: info@haus-sonnenhof.com